Fahrschule Kirsten - Verwendung und Umschreibung des US-Führerscheins in Deutschland
Fahrschule Kirsten header

Verwendung und Umschreibung des US-Führerscheins in Deutschland

 

Verwendung eines US-Führerscheins ohne Umschreibung.

Jeder, der einen während eines mindestens 185-tägigen Aufenthalts in den USA ordnungsgemäß erworbenen und gültigen Führerschein besitzt, ist damit - unabhängig vom Alter - zum vorübergehenden Führen eines Kfz in Deutschland berechtigt. "Vorübergehend" bedeutet: für maximal sechs Monate. Die Sechsmonats-Frist beginnt mit der Begründung des "ordentlichen Wohnsitzes" in Deutschland. Während dieser Zeit ist eine Übersetzung samt Klassifizierung des US-Führerscheins mitzuführen. Dieses Dokument wird u.a. von den ADAC-Hauptgeschäftsstellen (kostenpflichtig) erstellt.

Umschreibung eines amerikanischen Führerscheins. Die Umschreibung eines US-Führerscheins in einen deutschen Führerschein kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn die Fahrerlaubnis während eines mindestens 185-tägigen Aufenthalts (auch Studien- oder Schulaufenthalts) in den USA erworben wurde. Die Aufenthaltsdauer kann u.a. durch Schulbescheinigungen, Mietquittungen, Hotelrechnungen oder Flugtickets nachgewiesen werden.

a) Zu beachtende Fristen Der Führerschein muss innerhalb von sechs Monaten seit Begründung des "ordentlichen Wohnsitzes" in Deutschland umgeschrieben werden, um weiter ein Kfz hier führen zu dürfen. Ist nach Ablauf von sechs Monaten eine Umschreibung nicht erfolgt, so erlischt die Berechtigung, mit dem amerikanischen Führerschein am Straßenverkehr in Deutschland teilzunehmen. Eine einmalige Verlängerung der Sechsmonatsfrist um ein weiteres halbes Jahr ist möglich, wenn der Führerscheininhaber glaubhaft macht, dass er einen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate im Inland haben wird (§ 4 Abs. 1 Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr/IntKfzVO). Auch nach Ablauf der Frist für die Umschreibung ist letztere innerhalb eines Zeitraums von maximal drei Jahren nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland möglich. Eine Fahrberechtigung besteht während dieser Zeit und solange der Führerschein noch nicht umgeschrieben worden ist allerdings nicht mehr. Nach Ablauf der Dreijahresfrist ist keine Umschreibung mehr möglich, so dass zum Erwerb des deutschen Führerscheins eine vollständige Fahrausbildung absolviert sowie anschließend eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden muss.

b) Erneute Fahrprüfung in Deutschland Wird die Umschreibung rechtzeitig (s.o.) beantragt, so ist die deutsche Führerscheinprüfung nicht in jedem Fall erneut abzulegen. Wenn nämlich das Schulungs- und Prüfungsverfahren eines US-Bundesstaates dem deutschen gleichwertig ist, wird die Umschreibung ohne Prüfung vorgenommen. Besteht keine Gleichwertigkeit, so ist je nach Bundesstaat, in dem der amerikanische Führerschein erworben wurde, entweder nur die theoretische oder die gesamte Prüfung in Deutschland abzulegen. Für welche US-Bundesstaaten diese Gleichwertigkeit besteht, ergibt sich aus Anlage 11 zu den §§ 28 und 31 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Führerscheine, die in Bundesstaaten erworben wurden, welche in dieser Anlage nicht aufgeführt sind, können in Deutschland erst nach Ablegung der gesamten Fahrprüfung umgeschrieben werden. In der Regel wird jedoch auch dann keine erneute Fahrausbildung verlangt. In Einzelfällen ist für den Erhalt der deutschen Fahrerlaubnis eine Ausnahmegenehmigung der Führerscheinstelle erforderlich.

Umschreibung nach theoretischer und praktischer Fahrprüfung

Bei Fahrerlaubnissen aus folgenden US-Bundesstaaten ist eine erneute komplette Führerscheinprüfung erforderlich: Alaska, Kalifornien, Georgia, Hawaii, Indiana, Iowa, Maine, Maryland, Minnesota, Montana, Nevada, New Hampshire, New Jersey, New York, North Dakota, Ohio, Oklahoma, Rhode Island, Texas, Vermont, Washington, American Samoa, Guam, Virgin Islands.

Umschreibung nach theoretischer Fahrprüfung

Liegt eine Fahrerlaubnis aus den nachfolgenden Bundesstaaten vor, ist nur der theoretische Prüfungsteil abzulegen: Connecticut (Klasse D,1,2), District of Columbia (D), Florida (E), Idaho (D), Mississippi (operator; R), Missouri (F), Nebraska (O), North Carolina (C), Oregon (C), Tennessee (D).

Umschreibung ohne theoretische und praktische Fahrprüfung

Ohne Fahrprüfung werden Führerscheine aus folgenden Staaten umgeschrieben: Alabama (D), Arizona (D,2), Arkansas (D), Colorado (C,R), Delaware (D), Illinois (D), Kansas (C), Kentucky (D), Louisiana (E), Massachusetts (D), Michigan (operator), New Mexico (D), Pennsylvania (C), Puerto Rico (3), South Carolina (D), South Dakota (1,2), Utah (D), Virginia (NONE,M (sofern nicht mit Code 6 versehen)), West Virginia (E), Wisconsin (D), Wyoming (C). (Die Staaten-Liste - Stand 01.01.2001 - ist nicht abschließend und kann jederzeit durch Gegenseitigkeitsabkommen ergänzt werden, wenn ein Bundesstaat die nötigen Gleichwertigkeitsnachweise erbringt). Minderjährige Inhaber eines US-Führerscheins

Hat ein Jugendlicher bei der Rückkehr aus den USA sein 18. Lebensjahr noch nicht erreicht, so darf er mit der amerikanischen Fahrerlaubnis maximal sechs Monate in Deutschland fahren. Voraussetzung dafür ist, dass der Führerschein in Deutschland übersetzt und klassifiziert wird. Nach Ablauf der Sechsmonatsfrist erlischt die US-Fahrerlaubnis vorübergehend für jeden, der noch keine 18 Jahre alt ist. Drei Monate vor Erreichen der Volljährigkeit darf in Deutschland die theoretische, einen Monat davor die praktische Prüfung abgelegt werden. Der Führerschein wird bei erfolgreicher Absolvierung beider Prüfungen am 18. Geburtstag ausgestellt. Die Umschreibung entspricht dem erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis, so dass hierfür die (deutschen) Regeln des Führerscheins auf Probe gelten. Auf die zweijährige Probezeit wird jedoch die Zeit seit dem Erwerb des Führerscheins (in den USA) angerechnet.

 

Zurück