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Jugendliche in ganz Deutschland können jetzt

den Führerschein AM mit 15 machen.

Das entsprechende Gesetz tritt am 28.7.2021 in Kraft.

• Klasse AM für 15-Jährige jetzt in allen Bundesländern

• Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland

• Keine Fahrten ins Ausland vor dem 16.Geburtstag erlaubt

 

In Bayern können ab sofort schon 15-Jährige ihren Moped-Führerschein machen.

Das teilte Innenminister Joachim Herrmann in München mit. Bisher lag die Altersgrenze

bei 16 Jahren. Die Erlaubnis, den Führerschein schon ein Jahr früher zu machen,

soll vor allem Jugendlichen in ländlichen Regionen helfen.

Hier ist das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln meist nicht so gut ausgebaut,

wie in Metropolregionen. 

Das sind die Voraussetzungen 

"Mit dieser Regelung können wir die notwendige Mobilität der Jugendlichen im ländlichen Raum

gezielt fördern", sagte Herrmann. Damit der Moped-Führerschein ab 15 Jahren erlaubt ist,

müssen die Eltern schriftlich bestätigen, dass ihre Teenager "als verkehrsreif" gelten. Zuständig

für die Erteilung der Fahrerlaubnis sind dann die Landrats- und Ordnungsämter.

Das Vorliegen der Verkehrsreife wird in der Regel durch eine schriftliche Erklärung der

Sorgeberechtigten nachgewiesen. Die Erklärung der Sorgeberechtigten über die notwendige

Verkehrsreife und den Ausschluss einer pubertätsbedingten Reifeverzögerung ist in den Antrag

eingearbeitet und muss nicht gesondert abgegeben werden.

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung wird nur in Zweifelsfällen notwendig.

Möglich macht es ein Modellversuch

Bundesweit beträgt das Mindestalter für den Moped-Führerschein 16 Jahren. Damit ist das Fahren

von Kleinkrafträdern mit maximal 45 Stundenkilometer erlaubt. In einigen Bundesländern läuft seit

diesem Jahr ein Modellversuch, bei dem die Länder selbst entscheiden dürfen, ob sie das Mindestalter auf 15 Jahre absenken.

Neu: Führerscheinklasse AM mit Schlüsselziffer 195

Die Fahrerlaubnis der Klasse AM wird für Führerscheinneulinge mit der geänderten

Schlüsselziffer 195 erteilt, das heißt mit Auflagezu der Klasse AM, dass diese

bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland gilt. Fahrten ins Auslandsind damit

verboten.


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Wie ist ein Stau definiert?
Eine offizielle beziehungsweise einheitliche Definition gibt es nicht,
bestätigt ADAC Nordrhein-Sprecher Christopher Köster.
Der Verkehrsclub bilanziert dennoch jährlich das Stau-Aufkommen und veröffentlicht
wöchentliche Stau-Warnungen.
"Was ein Stau ist und was nicht, definiert der ADAC anhand der Geschwindigkeit",
sagt Köster. Und zwar so:
 
  • Ein Stau liegt vor, wenn mehrere Fahrzeuge mindestens fünf Minuten lang
  • im Schnitt unter 20 km/h schnell sind – und das auf einer Länge von mindestens einem Kilometer.
  • Bei einem Tempo von 20 bis 40 km/h spricht der ADAC von stockendem Verkehr.
Die Daten für seine Stau-Statistiken erhält der ADAC unter anderem von Polizei,
großen Fahrzeugflotten (260.000 Lkw), Online-Navis und Millionen App-Nutzern.
Wie lassen sich Staus verhindern?
Experten wissen: Am besten fließt der Verkehr, wenn alle Autos mit der selben
oder ähnlicher Geschwindigkeit fahren – etwa wie Fische in einem Schwarm.
Wichtig dazu ist außerdem ein angemessenes Tempo. Studien haben gezeigt,
dass bei 85 km/h die höchste Fahrzeugdichte auf der Fahrbahn möglich ist.
Wenn also alle Autofahrer ihre Geschwindigkeit anpassen, lassen sich Staus vermeiden.
 
So entsteht ein Stau bei dichtem Verkehr scheinbar aus dem Nichts. (Quelle: dpa)
Nach einem Unfall wird die Autobahn gesperrt, an einer Baustelle geht es nur einspurig weiter.
Es staut sich. Tatsächlich entstehen die meisten Staus aber ganz anders,
nämlich wenn die Fahrbahn ganz einfach zu voll ist – auch ganz ohne Unfall
oder Baustelle. Denn jede Straße hat nur eine bestimmte Kapazität, die sie aufnehmen kann.
In der Regel sind das stündlich zwischen 1.500 und 2.500 Autos pro Spur.
Wenn zu viele Fahrzeuge unterwegs sind, kommt die Straße an ihre Grenzen.
Nun ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis ein Stau entsteht.
Häufig liegt es daran, dass zu dicht aufgefahren wird, weshalb man
häufiger und schärfer abbremsen muss. Dadurch entsteht eine Kettenreaktion.
Letztlich kann so bereits ein leichtes Abbremsen einen Stau auslösen,
denn das Auto dahinter bremst etwas schärfer ab und so weiter.
Deshalb sollte man auch häufige Spurwechsel, um in eine kleine Lücke zu schlüpfen,
vermeiden. Denn sonst müssen andere – teils stark – abbremsen.
Das kann Unfälle auslösen oder eben nach und nach den Verkehr verlangsamen.
Und der Verursacher kommt durch seine Manöver nicht schneller voran.
Unaufmerksamkeit und Gaffen bei Unfällen führen auch häufig dazu,
dass sich kein Rad mehr dreht – genauso wie ein klemmender Reißverschluss etwa an Baustellen.
 
 
 

  • Neues in der Oldtimersaison 2018

Seit dem ersten Oktober 2017 können Oldtimer-Liebhaber das H-Kennzeichen für ihr Schmuckstück mit einem Saisonkennzeichen kombinieren. Das Oldtimerkennzeichen kostet für ein ganzes Jahr einheitlich um 192 Euro. In Kombination mit einem Saisonkennzeichen zahlt man nur für den gewünschten Zeitraum von ein bis maximal elf Monaten, in dem das Saisonkennzeichen gültig ist, anteilig die Steuer. Da die meisten Oldtimer in den Wintermonaten nicht gefahren werden, kann man viel Geld sparen. Allerdings darf das Fahrzeug – wie beim „normalen“ Saisonkennzeichen auch – außerhalb der Gültigkeit des Kenneichens nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden.

.............................................................................................................................................................................................................................................nd Annecy wollen ebenfalls noch 2018 Umweltzonen ein


In allen neuen Pkw, die in Europa zugelassen werden ist das automatische Notrufsystem „ECall“ Vorschrift. Das System löst bei einem Unfall automatisch einen 112-Notruf (Europaweit) und lotst Unfallhelfer direkt zum Unfallort.

Diverse Hersteller sind bereits so weit und bieten das System eCall, das möglicherweise bald Leben retten kann, schon an. Denn noch immer gehen leider viele Unfälle tödlich aus, weil der Verunfallte nicht mehr selbstständig den Notruf bedienen und Hilfe anfordern kann. Das übernimmt künftig eCall. Das System übermittelt automatisch unter anderem Standortdaten, Unfallzeitpunkt, die Zahl der Insassen und die Art des Treibstoffs zur nächsten Rettungsleitstelle. Dazu benutzt das eCall-System eine Mobilfunkeinheit, einen GPS-Empfänger und einen Antennenanschluss. Kommt es zu einem Unfall, setzt das System automatisch einen Notruf ab - beispielsweise dann, wenn die Airbags bei einem schweren Aufprall ausgelöst werden.

Reflektierende Bekleidung für Motorradfahrer in Frankreich

Seit dem 01. Januar 2013 müssen alle Fahrer und Beifahrer eines Motorrades mit mehr als 125 Kubikzentimeter Hubraum reflektierende Bekleidung tragen. Ebenfalls müssen Beifahrer von Trikes (der Klasse L5e) so eine Warnweste tragen.

Die Warnwesten müssen der französischen Norm entsprechen und eine Fläche von 150 Quadratzentimetern
reflektierendes Material aufweisen. Das reflektierende Material darf sich jedoch auf mehrere Teilbereiche aufteilen.

Gut Platziert müssen diese Flächen zwischen Helm und Gürtellinie für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein. Erlaubt sind reflektierende Flächen in Schutzausrüstungen integriert, andernfalls eignen sich Warnwesten,
die einfach über die Schutzkleidung gezogen werden können.

Die neuen Verkehrsregeln gelten auch für ausländische Motorradfahrer die in Frankreich Urlaub machen oder einfach nur auf der Durchreisen sind. Bei Missachtung der Regeln wird ein Bußgeld von 68€ fällig.

E-Board

Ein E-Board oder selbstbalancierendes elektrisches Rollbrett ist ein elektrisch betriebenes, zweispuriges Rollbrett ohne Lenkstange, auf dem sich eine Person stehend fortbewegen kann. Als Bezeichnung werden auch die Begriffe "Self Balancing Board", "Mini-Segway", "Waveboard", "Swagway" oder das irreführende "Hoverboard" verwendet. Typischerweise besteht das E-Board aus einer 2-rädrigen Achse mit 2 kleinen Plattformen, auf denen der Fahrer steht. Das E-Board hält sich (ähnlich einem Segway) durch eine elektronische Antriebsregelung selbst in Balance und wird über Gewichtsverlagerung und die Fußstellung des Fahrers gesteuert.

In Deutschland sind E-Boards auf öffentlichen Straßen verboten: Da sie motorisiert sind und schneller als 6 km/h fahren, gelten sie als "Kraftfahrzeug" und sind daher auf dem Gehweg verboten. Andererseits muss für die Fahrt auf der Straße eine Zulassung vorliegen - aber die gibt es in der Regel nicht, weil dem Gerät die dafür notwendige Schutzaustattung für den Fahrer und manches andere fehlt.

 

Italien: Winterreifenpflicht ab dem 15. November

Vom 15. November dieses Jahres bis einschließlich zum 15. April 2016 müssen Sie bei Fahrten in Italien entweder Winterreifen montiert haben oder aber zugelassene Schneeketten im Fahrzeug mitführen. Für Busse und LKW ab 3,5t sind Winterreifen obligatorisch. Aufgezogen werden dürfen die Winterreifen bereits seit dem 15. Oktober und spätestens bis zum 15. Mai 2016 müssen wieder Sommerreifen montiert sein.

Weitere Tipps hier: Kleine-Winter-Tipps-die-wichtigsten-Tricks

§ 53a StVZO (Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste)

Ab dem 1. Juli 2014 muss in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen eine Warnweste mitgeführt werden. Bisher war dies nur für Dienstfahrzeuge vorgesehen.

Im § 53a StVZO heißt es jetzt unter anderem: "Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003 + A1:2007, Ausgabe März 2008 entsprechen."

Die Norm DIN EN 471:2003 + A1:2007 verliert ihren Status als harmonisierte Norm zum 30.09.2013 und wird von der EN ISO 20471:2013 abgelöst.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat bereits in einer Verkehrsblattverlautbarung klargestellt, dass Warnwesten sowohl nach EN ISO 20471:2013 und EN 471:2003 + A1:2007 die Anforderungen aus § 53a StVZO gleichwertig erfüllen.

In vielen europäischen Ländern müssen Autofahrer eine reflektierende Weste im Auto mitführen und beim Verlassen des Fahrzeugs, etwa nach einer Panne, tragen. Das gilt in Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowenien, der Slowakei, Spanien und Ungarn. Die Strafen können in den einzelnen Ländern ziemlich hoch ausfallen. In Frankreich müssen Autofahrer beispielsweise mit mindestens 90 Euro, in Portugal sogar mit einem Bußgeld zwischen 60 und 600 Euro rechnen.

Neben der Verpflichtung, eine Warnweste im Auto zu haben oder diese bei Verlassen des Fahrzeugs zu tragen, gibt es in insgesamt 22 europäischen Ländern ganzjährig tagsüber eine Lichtpflicht. Seit diesem Jahr gilt das auch für die Schweiz, die bisher zwar eine Empfehlung, aber keine Verpflichtung ausgesprochen hatte. Besonders teuer kann es ohne Licht in Norwegen werden: Hier drohen Bußgelder ab umgerechnet 245 Euro.

Modellversuch "section control"

Ab Frühjahr 2015 plant Niedersachsen den ersten bundesweiten Pilotversuch für „Strecken-Radar“, im Fachjargon auch „section control“ genannt. Bei diesem Modellprojekt wird das Tempo auf längeren Streckenabschnitten gemessen – im konkreten Fall auf der B6 auf einem drei Kilometer langen Abschnitt. Jedes Fahrzeug wird zu Beginn des Radarabschnitts sowie am Ende der Radarstrecke elektronisch erfasst. Daraus wird die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit errechnet. Beim Tempoverstoß gibt es dann ein Frontfoto.

Kennzeichen Mitnahme

bei Umzug in anderen Zulassungsbezirk

Verlegt der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk, so hat er ab 1.01.2015 zwei Möglichkeiten:

  • Er kann wie bisher ein neues Kennzeichen sowie eine neue ZulassungsbescheinigungTeil I beantragen. Dazu ist eine Berichtigung der ZulassungsbescheinigungTeil II notwendig. Die alten Kennzeichen müssen der Zulassungsstelle zur Entstempelung vorgelegt werden.
  • Alternativ kann der Fahrzeughalter, das alte Kennzeichen bei Wohnsitzwechsel mitnehmen. Das ist der neuen Zulassungsstelle mitzuteilen und die Zulassungsbescheinigung Teil I muss zur Berichtigung der Daten vorgelegt werden.

Ein Fahrzeughalter, der seinen Wohnsitz von München nach Hamburg verlegt, kann somit das Münchener Kennzeichen mitnehmen.

Eine Weitergabe dieses Kennzeichens bei Halterwechsel ist dagegen nicht möglich.

Online-Abmeldung von Fahrzeugen

Wer ab 2015 ein Fahrzeug anmeldet und damit einen neuen Fahrzeugschein erhält, kann sich bei einer zukünftigen Abmeldung den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle sparen: Durch das Freirubbeln verdeckter Felder auf den Kennzeichen und im Fahrzeugschein werden Codes sichtbar, die ins Internet eingegeben werden und so das Fahrzeug abmelden. Erst ab 2016 ist auch die Wiederzulassung online möglich. Wer das nicht will, geht weiter aufs Amt.

 

Der "neue" Führerschein - Änderungen ab dem 19. Januar 2013

Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen
  • Befristung der Führerscheine:
    Die Gültigkeitsdauer neu ausgestellter Führerscheine wird ab dem 19. Januar 2013 befristet. Die Gültigkeitsdauer wird 15 Jahre betragen.
  • Neue Fahrerlaubnisklasse AM:
    Mopeds (bis 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) fallen bisher nicht unter die harmonisierten Fahrerlaubnisklassen. Mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklasse AM und Mindestanforderungen an die Prüfung wird verbunden mit einer umfassenden Fahrschulausbildung die Verkehrssicherheit weiter verbessert. Bestimmte drei- und vierrädrige Fahrzeuge bis 45 km/h werden ebenfalls einbezogen. Das Mindestalter zum Führen dieser Fahrzeuge beträgt 16 Jahre.
  • Neue Definition der Fahrerlaubnisklasse A1:
    Die bisherige Definition der Fahrerlaubnisklasse A1 wird ergänzt. Ab dem Jahr 2013 muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg eingehalten werden.
  • Neue Fahrerlaubnisklasse A2:
    Die derzeitige Fahrerlaubnisklasse A (beschränkt) wird ab Anwendung der neuen Vorschriften zur Fahrerlaubnisklasse A2 und definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
  • Neue Regelungen für den stufenweise Aufstieg der Motorrad-Fahrerlaubnisklassen:
    Für den stufenweise Aufstieg von der Klasse A1 zur dann neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach Ablauf von mindestens zwei Jahren nur eine praktische Prüfung erforderlich. Das Mindestalter für den direkten Zugang zu der Klasse A beträgt 24 Jahre.
  • Neue Regelungen für die Fahrerlaubnisklasse BE:
    Die "Anhängerregelung" ist grundlegend überarbeitet und wesentlich vereinfacht worden. Ab dem Jahr 2013 darf - wie bisher - ein Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse mitgeführt werden. Darüber hinaus wird künftig auf die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination abgestellt: bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse der Kombination genügt ohne weitere Voraussetzung eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Über 3.500 kg bis 4.250 kg zul. Gesamtmasse der Kombination (wobei die zul. Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg betragen darf) ist eine Fahrerschulung in einer Fahrschule zu absolvieren. Die technischen Vorschriften in Bezug auf diese Fahrzeuge sind zusätzlich einzuhalten.
  • Bei der Klasse BE (Pkw mit Anhänger, die nicht unter die Klasse B fallen) wird die zul. Gesamtmasse des Anhängers auf 3.500 kg begrenzt. Für Anhänger von mehr als 3.500 kg zul. Gesamtmasse ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich.
  • Neue Regelung für die Fahrerlaubnisklasse C1E:
    Die "Anhängerregelung" bei der Klasse C1E (Kraftfahrzeuge über 3.500 kg mit Anhängern über 750 kg zul. Gesamtmasse) wird analog der Regelung bei der Klasse B vereinfacht. Zulässig sind Kombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt (auf das Verhältnis der zul. Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zugfahrzeuges kommt es also künftig nicht mehr an). Die technischen Vorschriften in Bezug auf die Fahrzeuge sind zusätzlich einzuhalten.
  • Neue Definition der Fahrerlaubnisklassen D und D1:
    Bei der Definition der Klassen D und D1 (Busse) kommt es nicht mehr auf die Zahl der Sitzplätze an, sondern auf die Zahl der Personen, auf die das Fahrzeug ausgelegt und gebaut ist (Klasse D1: nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer). Die Klasse D1 wird außerdem auf eine Länge von höchstens 8 m beschränkt.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung