Fahrschule Kirsten - Prüfbescheinigung Mofa
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Prüfbescheinigung Mofa

 

Mofa Prüfbescheinigung

Kraftfahrzeuge
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -,
wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn
nicht mehr als 25 km/h beträgt und sie nicht mehr als 50 cm³ haben.

 

Mindestalter
15 Jahre
 

Ausbildungsbeginn?
Mit der theoretischen Ausbildung sollte etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.

Wie lange dauert die Ausbildung?
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
Theorieprüfung: frühestens drei Monate vor dem gesetzlichen Mindestalter

Praxis
2 Fahrstunden a 45 Minuten
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Wer vor dem 01.04.1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat (§76 Nr.3 FeV),
also bis zum 31.03. 1965 geboren worden ist, benötigt keine Prüfbescheinigung.
 
Die Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis, sondern lediglich die Voraussetzung
für die Berechtignung zur Inbetriebnahme solcher KFZ. Infolgedessen darf mit dieser
Bescheinigung auch derjenige fahren, dem die Fahrerlaubnis entzogen worden ist.
 
Ist hingegen dem Kraftfahrer ein Fahrverbot (§44 StGB oder §25 StVG) auferlegt worden,
darf er auch kein Mofa mehr fahren, da sich das Fahrverbot auf alle Kraftfahrzeuge bezieht.
Das Fahren eines Mofas trotz Fahrverbot wäre dann eine Straftat nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG
(OLG Düsseldorf NZV 1997, 83).
 
Beim Fahrverbot können allerdings die Strafgerichte oder Bußgeldbehörden auf Antrag
bestimmte Arten von KFZ vom Fahrverbot ausnehmen.
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