Fahrschule Kirsten - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (Listen-Staat gem. Anlage 11 FeV, § 31 Abs. 1 FeV)
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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (Listen-Staat gem. Anlage 11 FeV, § 31 Abs. 1 FeV)

 

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (Listen-Staat gem. Anlage 11 FeV, § 31 Abs. 1 FeV)

Fahrerlaubnisklassen A, B, BE:

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fahrerlaubnisantrag (§ 31 Abs. 1 FeV)
  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm, § 21 Abs.3 Nr. 2 FeV)
  • Orginalführerschein (§ 31 Abs. 3 Satz 1 FeV)
  • Kopie des ausländischen Orginalführerscheines mit beglaubigter Überstezung (durch amtlich anerkannten Überstzer oder ADAC)

Für Fragen zur Umschreibung der Klassen C, CE, C1, C1E, und D, DE, D1, D1E; wenden sie sich bitte direkt an die zuständige Führerscheinstelle.

Eine prüfungsfreie Umschreibung ist hier nicht bei jedem Staat möglich. Auskünfte hierüber erteilt die Führerscheinstelle.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Abholung des Kartenführerscheines die bisherige ausländische Fahrerlaubnis eingezogen wird (§ 31 Abs.4 FeV)

Bei Nichtvorlage des ausländischen Führerscheines kann keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheines erfolgen.

 

 

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