Die besonderen Ausbildungsfahrten der Klassen A, A1, B, BE, C1, C1E, C und CE
Besondere Ausbildungsfahrten |
A2
A1
A B |
A1 auf A2
A1 auf A
A2 auf A |
B auf BE B auf C1 C1 auf C C1 auf C1E |
B auf C C auf CE |
1.) Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) |
5 | 3 | 3 | 5 |
2.) Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h) |
4 | 2 | 1 | 2 |
3.) Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu dden Fahrten nach Nr.1 und Nr.2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten) |
3 | 1 | 1 | 3 |
Wichtig: Die Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der Ausbildung durchgeführt werden. Sonderfahrten sind auch bei Führerscheinerweiterungen Pflicht.
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