Fahrschule Kirsten - Fahrerlaubnis Motorrad AM / A2/ A1/ A
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Fahrerlaubnis Motorrad AM / A2/ A1/ A

Führerscheinklassen A, A besch., A1, M und S

Seit 01.05.2014 müssen bei der Ausbildung und bei Fahrerlaubnisprüfungen der Klassen AM, A1, A2 und A Motorrad-Jacke mit Rückenprotektor, Motorrad-Hose, Motorrad-Stiefel, Motorrad-Handschuhe und Motorrad-Helm tragen.

Schutzkleidung - Fahrlehrer ist verantwortlich

Nach der genannten Rechtsprechung trägt der Fahrlehrer bei der Motorradausbildung eine erhöhte Sorgfaltspflicht und Verantwortung, die über die Bestimmungen des §21a Absatz 2 der StVO und §4 der FahrschAusbO in Verbindung mit Anlage 2.1 hinaus geht. Demnach ist es gerade die Aufgabe einer Ausbildung, mehr zu vermitteln, als das nach dem gesetz absolut Notwendige. Daraus folg. Der Fahrlehrer darf die Ausbildung nur durchführen, wenn der FAhrschüler entsprechende Schutzkleidung trägt. Weigert sich ein Fahrschüler Schutzkleidung zu tragen, ist der Fahrlehrer nötigenfalls verpflichtet, die Fahrstunde komplett abzusagen. Bei einem Sturz haftet sowohl der Fahrlehrer als auch der Fahrschulinhaber für Verletzungen (§§280, 276, 276 BGB), die bei vorhandener Schutzkleidung nicht oder nur vermindert eingetreten wären.

 

 

 
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