Fahrschule Kirsten - Klasse T - Mindestalter 16/18* Jahre
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Klasse T - Mindestalter 16/18* Jahre

 

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futterwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Mindestalter?
16/18* Jahre

Ausbildungsbeginn?
Mit der theoretischen Ausbildung sollte etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.

Was darf ich fahren?
Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger
Stapler bis 25 km/h, auch mit Anhänger

Eingeschlossenen Klassen?
L, M, S

Wie lange dauert die Ausbildung?
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden) + 6 Doppelstunden Zusatzstoff
Theorieprüfung: frühestens drei Monate vor dem gesetzlichen Mindestalter

Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Fahrprüfung: frühestens einen Monat vor dem gesetzlichen Mindestalter

besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
keine 

(*) Bemerkungen:
Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

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