Fahrschule Kirsten - Klasse L - Mindestalter: 16 Jahre
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Klasse L - Mindestalter: 16 Jahre

 

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter?
16 Jahre

Ausbildungsbeginn?
Mit der theoretischen Ausbildung sollte etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.

Was darf ich fahren?
siehe oben

Eingeschlossenen Klassen?
keine

Wie lange dauert die Ausbildung?
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden) + 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Theorieprüfung: frühestens drei Monate vor dem gesetzlichen Mindestalter

Praxis
entällt

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