Klasse AM (50er) - Rollerausbildung
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
- bbH 45 km/h
- Hubraum - Verbrennungsmotor max. 50 cm³ - Dieselmotor max. 500 cm³
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
ohne Beiwagen (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt); Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt).
c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW; Leermasse max. 425 kg.
Klasse AM schulen wir auf einem Roller mit Automatik. Es gibt, anders als bei den anderen Klassen, keinen Eintrag “Beschränkung auf Automatik”
Mindestalter?
16 Jahre
Ausbildungsbeginn?
Mit der theoretischen Ausbildung sollte etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Was darf ich fahren?
siehe oben
Eingeschlossenen Klassen?
keine
Wie lange dauert die Ausbildung?
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden) + 2 Doppelstunden Zusatzstoff (besser 4 Doppelstunden)
Theorieprüfung: frühestens drei Monate vor dem gesetzlichen Mindestalter
Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Fahrprüfung: frühestens einen Monat vor dem gesetzlichen Mindestalter
besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
keine