Klasse A
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter?
zu a) 24 bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
zu b) 21 Jahre
Vorbesitz: Nein
Ausbildungsbeginn?
Mit der theoretischen Ausbildung sollte etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Was darf ich fahren?
siehe oben
Eingeschlossenen Klassen?
AM + A1 + A2
Wie lange dauert die Ausbildung?
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden) + 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Theorieprüfung: frühestens drei Monate vor dem 24. Geburtstag
Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Fahrprüfung: frühestens einen Monat vor dem gesetzlichen Mindestalter
besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
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