Fahrschule Kirsten - ASF-Seminar
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ASF-Seminar

 

nach § 2a Abs. 2 StVG

Fahrerlaubnis auf Probe

Seit dem 01.11.1986 ist der erstmalige Erwerb einer Fahrerlaubnis mit einer grundlegenden Änderung verbunden. Erstmals erworbene Fahrerlaubnisse werden zunächst auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Wer als Fahranfänger innerhalb dieser Probezeit gewichtigere Verkehrszuwiederhandlungen begeht, gleichgültig ob mit oder ohne Unfall, ist verpflichtet, auf seine Kosten an einem Aufbauseminar teilzunehmen, das seine Mängel aufdecken und ihn zu einem verantwortungsbewußten Verhalten im Straßenverkehr hinfülhren soll. Daneben bleibt es bei der strafrechtlichen oder ordnungswidrigkeitsrechtlicher Ahndung der Verkehrszuwiderhandlungen. Das ist Kerninhalt der Regelung über die Fahrerlaubnis auf Probe. Die Probezeit wird außerdem um zwei Jahre verlängert, wenn der Betreffende Verkehrszuwiderhandlungen begeht, die die Teilnahme an einem Aufbauseminar auslösen. Die Folgen weiterer Auffälligkeiten: Nach einem neuen Delikt sollte man sich ernsthaft fragen, ob man nicht doch ganz persönliche Hilfe benötigt, um die Verkehrsvorschriften besser zu beachten. Hierzu wird auf freiwilliger Basis eine verkehrspsychologische Beratung angeboten. Bei einer dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit (nach Ablauf der Frist für die freiwillige verkehrspsychologische Beratung) wird automatisch die Fahrerlaubnis entzogen, und zwar für mindestens 3 Monate. Sollten Sie von der Verwaltungsbehörde aufgefordert worden sein, sich an einem Nachschulungskurs anzumelden, dann rufen Sie bitte umgehend folgende Telefonnummer an: 09505/213

Nur speziell dafür ausgebildete Fahrlehrer sind nach dem Fahrlehrergesetz dazu befugt, derartige Seminare zu moderieren (Befähigung § 2b Abs.2 StVG).

Beachten Sie auch folgenden Link:  http://www.bamberger-seminar-zentrum.de/

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