| Klasse A beschränkt |
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| Geschrieben von Administrator | |
| Montag, 14 Januar 2008 | |
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Klasse A beschränkt Berechtigung zum Führen leistungsbeschränkter Krafträder in den ersten 2 Jahren bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW pro Kilogramm Leergewicht
Mindestalter? 18 Jahre Ausbildungsbeginn? Mit der theoretischen Ausbildung sollte etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Was darf ich fahren? Motorrad bis max. 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden. Eingeschlossenen Klassen? A1 + M Wie lange dauert die Ausbildung? Theorie 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden) + 4 Doppelstunden Zusatzstoff Theorieprüfung: frühestens drei Monate vor dem 17. GeburtstagPraxis Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) Fahrprüfung: frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstagbesondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit bei Erweiterung von A1 3 Fahrstunden Überland 2 Fahrstunden Autobahn 1 Fahrstunden bei Dunkelheit |
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| Letzte Aktualisierung ( Freitag, 11 Juli 2008 ) |
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