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Klasse A beschränkt PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Montag, 14 Januar 2008

Klasse A beschränkt

  

Berechtigung zum Führen leistungsbeschränkter Krafträder in den ersten 2 Jahren bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW pro Kilogramm Leergewicht

 

 

Mindestalter?

18 Jahre

Ausbildungsbeginn?

Mit der theoretischen Ausbildung sollte etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.

Was darf ich fahren?

Motorrad bis max. 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.

Eingeschlossenen Klassen?

A1 + M

Wie lange dauert die Ausbildung?

Theorie

12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden) + 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Theorieprüfung: frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag

Praxis

Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Fahrprüfung: frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag

besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)

5 Fahrstunden Überland

4 Fahrstunden Autobahn

3 Fahrstunden bei Dunkelheit

bei Erweiterung von A1

3 Fahrstunden Überland

2 Fahrstunden Autobahn

1 Fahrstunden bei Dunkelheit

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 11 Juli 2008 )
 
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