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Klasse A1 (125er) PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Montag, 14 Januar 2008

Klasse A1 (125er) 

  

Krafträder bis 125 ccm, bis 11 kW; für 16-17-jährige bis 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

 

Mindestalter?

16 Jahre

Ausbildungsbeginn?

Mit der theoretischen Ausbildung sollte etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.

Was darf ich fahren?

Motorräder / Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung Bis zum 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH) gefahren werden (eine Drossel muss eingebaut und eingetragen sein)

Eingeschlossenen Klassen?

M

Wie lange dauert die Ausbildung?

Theorie

12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden) + 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Theorieprüfung: frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag

Praxis

Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Fahrprüfung: frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag

besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)

5 Fahrstunden Überland

4 Fahrstunden Autobahn

3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 11 Juli 2008 )
 
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