| Klasse A1 (125er) |
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| Geschrieben von Administrator | |
| Montag, 14 Januar 2008 | |
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Klasse A1 (125er) Krafträder bis 125 ccm, bis 11 kW; für 16-17-jährige bis 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Mindestalter? 16 Jahre Ausbildungsbeginn? Mit der theoretischen Ausbildung sollte etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Was darf ich fahren? Motorräder / Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung Bis zum 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH) gefahren werden (eine Drossel muss eingebaut und eingetragen sein) Eingeschlossenen Klassen? M Wie lange dauert die Ausbildung? Theorie 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden) + 4 Doppelstunden Zusatzstoff Theorieprüfung: frühestens drei Monate vor dem 17. GeburtstagPraxis Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) Fahrprüfung: frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstagbesondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit |
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| Letzte Aktualisierung ( Freitag, 11 Juli 2008 ) |
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