| Klasse M (50er) |
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| Geschrieben von Administrator | |
| Montag, 14 Januar 2008 | |
Rollerausbildung Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und max. 45km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.
Es gibt, anders als bei den anderen Klassen, keinen Eintrag “Beschränkung auf Automatik”
Mindestalter? 16 Jahre Ausbildungsbeginn? Mit der theoretischen Ausbildung sollte etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Was darf ich fahren? Motorrad / Kleinkraftrad maximal 45 km/h bbH), Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor Eingeschlossenen Klassen? keine Wie lange dauert die Ausbildung? Theorie 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden) + 2 Doppelstunden Zusatzstoff (besser 4 Doppelstunden) Theorieprüfung: frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag Praxis Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) Fahrprüfung: frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstagbesondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) keine
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| Letzte Aktualisierung ( Montag, 01 Dezember 2008 ) |
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