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Klasse M (50er) PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Montag, 14 Januar 2008

Rollerausbildung

  

Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und max. 45km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.


Klasse M schulen wir auf einem Roller mit Automatik.

Es gibt, anders als bei den anderen Klassen, keinen Eintrag “Beschränkung auf Automatik”

 

Mindestalter?

16 Jahre

Ausbildungsbeginn?

Mit der theoretischen Ausbildung sollte etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.

Was darf ich fahren?

Motorrad / Kleinkraftrad maximal 45 km/h bbH), Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Eingeschlossenen Klassen?

keine

Wie lange dauert die Ausbildung?

Theorie 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden) + 2 Doppelstunden Zusatzstoff (besser 4 Doppelstunden)

  Theorieprüfung: frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag

Praxis

Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Fahrprüfung: frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag

besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)

keine

 

Letzte Aktualisierung ( Montag, 01 Dezember 2008 )
 
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