| Sonderfahrten |
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| Geschrieben von Administrator | |||||||||||||||||||||
| Samstag, 12 Januar 2008 | |||||||||||||||||||||
Die besonderen Ausbildungsfahrten der Klassen A, A1, B, BE, C1, C1E, C und CE
Wichtig: Die Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der Ausbildung durchgeführt werden. Sonderfahrten sind auch bei Führerscheinerweiterungen Pflicht. |
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| Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 20 Mai 2010 ) | |||||||||||||||||||||
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