kawumtech.de - crazy inventions since 2002
Sonderfahrten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Samstag, 12 Januar 2008

Die besonderen Ausbildungsfahrten der Klassen A, A1, B, BE, C1, C1E, C und CE

 Besondere

 Ausbildungs-

 fahrten 

   A1  

A

B

A1 auf A

A auf A

   unbeschränkt   

B auf BE

B auf C1

C1 auf C

C1 auf C1E 

B auf C

C auf CE   

 Schulung auf Bundes- oder

 Landstraße

 Überlandschulung - davon

 eine Fahrt mit mindestens

 2 Stunden zu je 45 Minuten 

5335

 Schulung auf Autobahnen

 davon eine Fahrt mit mindestens

 2 Stunden zu je 45 Minuten 

 2

 Schulung bei Dämmerung

 oder Dunkelheit

 davon mindestens zur Hälfte

 Bundes- oder Landstraßen 

13

 

Wichtig:   Die Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der Ausbildung

                durchgeführt werden.

                Sonderfahrten sind auch bei Führerscheinerweiterungen Pflicht. 

Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 20 Mai 2010 )
 
< zurück   weiter >