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Praktische Ausbildung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Freitag, 11 Januar 2008

Ausbildung Praxis

Praktische Ausbildung

Die Gesamtzahl der Fahrstunden kann Ihnen niemand voraussagen. Sie wird von mehreren Umständen bestimmt. Die wichtigsten sind: Ausgeglichenheit, Begabung, Motivation und Mitarbeit sowie ausreichend Zeit, auch das Lebensalter hat Einfluß.

Nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung(§6) hat der Fahrschüler jedenfalls so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, benötigt". Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst abschließen, wenn er überzeugt ist, daß der Fahrschüler sich als Fahrzeugführer im Straßenverkehr sicher, verantwortungsbewußt, rücksichtsvoll, defensiv und umweltbewußt verhalten wird.

Ergänzend zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung hat die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände die Stufenausbildung entwickelt, die sich als didaktisches Konzept hervorragend bewährt hat.

Die einzelnen Ausbildungsschritte sind:

- Grundausbildung,
- Aufbaustufe,
- Leistungsstufe, 
- besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten),
- Reife - und Teststufe (Prüfungsvorbereitung),
- Verbinden und Trennen (bei Anhängerklassen),
- Sicherheitskontrolle (bei Pkw- und Motorradklassen).
 
In unserer Fahrschule bieten wir unseren Fahrschülern die Möglichkeit, mittels einer Diagrammkarte den Ausbildungsverlauf und Lernfortschritt aktuell zu verfolgen.
 

Grundausbildung, Aufbaustufe und Leistungsstufe

 
In diesen Ausbildungsschritten müssen alle für die Verkehrssicherheit wichtigen Ausbildungsinhalte geübt werden.
 
Dazu zählen unter anderem:
- Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt,
- Anfahren und Schalten in der Ebene, im Gefälle und in Steigungen,
- Abbiegen und Fahrstreifenwechsel,
- Rückwärtsfahren und Wenden,
- Halten und Parken,
- Beachtung von Ampeln und Verkehrszeichen,
- Angepasste Fahrgeschwindigkeit,
- Überholen,
- Vorfahrt,
- Verhalten an Bahnübergängen, Bushaltestellen, an Zebrastreifen,
- Verhalten gegenüber Kindern und alten Menschen,
- Vorausschauendes Fahren,
- Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen,
- Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen,
- Umweltschonende und energiesparende Fahrweise,
- Gefahrbremsung
 
Erst wenn dies alles gut beherrscht wird, darf der Fahrlehrer mit den Sonderfahrten beginnen.
Für diese Sonderfahrten sind Mindeststundenzahlen vorgeschrieben.
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 09 Juli 2010 )
 
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