| Theorie - Informationen |
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| Geschrieben von Administrator | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Freitag, 11 Januar 2008 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die theoretische Prüfung kann erst abgelegt werden, wenn - Ihr Prüfungsauftrag vorliegt, - Sie den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht besucht haben. Während das Amt Ihren Führerscheinantrag bearbeitet, können Sie schon mit der theoretischen und Praktischen Ausbildung beginnen. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden. Es lohnt sich also, auf die Prüfung gut vorbereitet zu sein, nicht zuletzt wegen der zusätzlichen Kosten. Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt 12 Monate gültig. Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht. Die Mindestdauer ist je nach beantragter Führerscheinklasse verschieden. Theoretischer Mindestunterricht Grundstoff bei Ersterwerb 12, bei Erweiterungen 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten Klassenspezifischer Stoff
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| Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 20 Mai 2010 ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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