| Klasse BE |
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| Geschrieben von Administrator | |
| Freitag, 11 Januar 2008 | |
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Klasse BE Mindestalter: 18 Jahre Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen). Mindestalter? 18 Jahre (bei BF17 17 Jahre)
Ausbildungsbeginn? Mit der Ausbildung sollte etwa ein viertel Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Was darf ich fahren? Seit dem 1.1.1999 benötigst Du einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Du hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen willst: Anhänger über 750 kg zG), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw, Anhänger über 750 kg zG), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t. Mit der „alten“ Klasse 3 darfst Du aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen. Eingeschlossenen Klassen? keine Wie lange dauert die Ausbildung? Theorie enfällt Praxis Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) Fahrprüfung: frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) 3 Fahrstunden Überland 1 Fahrstunde Autobahn 1 Fahrstunde bei Dunkelheit |
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| Letzte Aktualisierung ( Montag, 01 Dezember 2008 ) |
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