| Klasse B |
|
|
|
| Geschrieben von Administrator | |
| Freitag, 11 Januar 2008 | |
|
Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Mindestalter? 18 Jahre (bei BF17 17 Jahre) Ausbildungsbeginn? Mit der theoretischen Ausbildung sollte etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Was darf ich fahren? Kraftwagen bis 3,5 t zG) Mit der Klasse B darfst Du mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zG) Anhänger über 750 kg zG), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t Eingeschlossenen Klassen? M + L + S Wie lange dauert die Ausbildung? Theorie 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden) + 2 Doppelstunden Zusatzstoff Theorieprüfung: frühestens drei Monate vor dem 17. GeburtstagPraxis Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) Fahrprüfung: frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
|
|
| Letzte Aktualisierung ( Montag, 01 Dezember 2008 ) |
| < zurück | weiter > |
|---|





