| Klasse T |
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| Geschrieben von Administrator | |
| Sonntag, 06 Januar 2008 | |
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Klasse T - Mindestalter: 16/ 18* Jahre Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und land- und forstwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). Mindestalter? 16/18 Jahre Ausbildungsbeginn? Mit der theoretischen Ausbildung sollte etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Was darf ich fahren? Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger Stapler bis 25 km/h, auch mit Anhänger Eingeschlossenen Klassen? L, M, S Wie lange dauert die Ausbildung? Theorie 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden) + 6 Doppelstunden Zusatzstoff Theorieprüfung: frühestens drei Monate vor dem 17. GeburtstagPraxis Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) Fahrprüfung: frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstagbesondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) keine Bemerkungen: *Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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| Letzte Aktualisierung ( Montag, 01 Dezember 2008 ) |
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