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Klasse T PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Sonntag, 06 Januar 2008

Klasse T - Mindestalter: 16/

18* Jahre

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und land- und forstwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,

 

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Mindestalter?

16/18 Jahre

Ausbildungsbeginn?

Mit der theoretischen Ausbildung sollte etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.

Was darf ich fahren?

Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger Stapler bis 25 km/h, auch mit Anhänger

Eingeschlossenen Klassen?

L, M, S

Wie lange dauert die Ausbildung?

Theorie

12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden) + 6 Doppelstunden Zusatzstoff

Theorieprüfung: frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag

Praxis

Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Fahrprüfung: frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag

 besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)

keine 

Bemerkungen:

*Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

 

Letzte Aktualisierung ( Montag, 01 Dezember 2008 )
 
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