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Klasse L PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Sonntag, 06 Januar 2008

Klasse L - Mindestalter: 16 Jahre

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.


Mindestalter?


16 Jahre


Ausbildungsbeginn?


Mit der theoretischen Ausbildung sollte etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.


Was darf ich fahren?


Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger Stapler bis 25 km/h, auch mit Anhänger


 
Eingeschlossenen Klassen?


keine


Wie lange dauert die Ausbildung?


Theorie


12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden) + 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Theorieprüfung: frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag

Praxis


entällt

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 11 Juli 2008 )
 
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