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Geschrieben von Administrator   
Sonntag, 06 Januar 2008

ASP-Seminar § 4 Abs. 8 StVG

Punkte-Bonus bei freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar

Bis zum Stand von 8 Punkten erhällt der Betreffende vier Punkte Bonus, wenn er an einem Aufbauseminar freiwillig teilnimmt. Bei 9 bis 13 Punkten werden nach einem freiwilligen Besuch eines Aufbauseminars immer noch 2 Punkte erlassen. Der Besuch eines Seminars führt jedoch nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punkteabzug. Für den Punktestand und die Berechnung der Fünf-Jahres-Frist ist jeweils das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich. Ein Punkteabzug ist nur bis zum Erreichen von 0 Punkten zulässig.

Sollten Sie an einem solchen Seminar teilnehmen wollen, dann rufen Sie bitte umgehend folgende Telefonnummer an: 09505/213

 

Nur speziell dafür ausgebildete Fahrlehrer sind nach dem Fahrlehrergesetz dazu befugt, derartige Seminare zu moderieren (§ 4 Abs.8 StVG).
 
 
 
 
Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 20 Mai 2010 )
 
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